Anfrage zur Rechtsstellung der Gemeinderäte

Veröffentlicht am 01.03.2009 in Kommunalpolitik

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bitte um Auskunft durch das Rechtsamt, ob und wann und unter welchen Vorausset-zungen der Gemeinderat - auch wenn die Zuständigkeit zur Entscheidung in der Hauptsatzung anderst geregelt ist -eine Angelegenheit an sich ziehen kann.

Mit freundlichen Grüssen
Herbert Burkhardt

 

Unsere Abgeordneten